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Mitgliedschaft im QVSD

Gemäß Vereinssatzung werden bei der Mitgliedschaft im QVSD zwei Gruppen unterschieden: ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder.

Ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder des Verbandes können natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften werden, die als Unternehmen im Bereich Solar- und/oder Dachtechnik tätig sind.

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Förder-Mitgliedschaft

Fördernde Mitglieder können Organisationen, Unternehmen, Institutionen, Behörden, Fachverbände oder Einzelpersonen werden, die an der Zielsetzung und den Tätigkeiten des Verbandes nachhaltig fördernd interessiert sind.

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